Als staatlich geprüfter Desinfektor stehe ich Ihnen für die Durchführung und/oder Mitwirkung bei der Überwachung von Desinfektionsmaßnahmen mit besonderer Sachkunde gemäß § 17 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kompetent zur Seite.
Es ist mir gestattet Desinfektionsmaßnahmen bei übertragbaren Krankheiten nach dem IfSG selbständig durchzuführen. Ebenso führe oder beaufsichtige ich für Sie durchzuführende Schlussdesinfektionen (auch behördlich angeordnet).
Ich führe für Sie Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Ermittlung tierischer Schädlinge durch.
Bei Bedarf unterstütze ich Sie gerne.
Durchführung und/der Mitwirkung bei der Überwachung:
• Der Maßnahmen gemäß des Infektionsschutzgesetzes
• Der Flächendesinfektionsmaßnahmen im Rahmen von Wartungs-, Reparatur und Umbaumaßnahmen
• Der Abwasser- und der Desinfektion wasserführender Systeme
• Abfalldesinfektion
• Der Desinfektionsmitteldosieranlagen
• Der Sterilisation
• Der Wirksamkeitskontrolle von Dekontaminations-, Desinfektions- und Sterilisationsverfahren
(s. Anl. zu Ziff. 5.6 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention)
Mitarbeit:
• In der Hygienekommission (bezgl. Desinfektionsgeräten, -mitteln und - Verfahren)
• Bei der Durchführung von Umgebungsuntersuchungen im Krankenhaus, z. B.: Abklatschproben,
Luftkeimuntersuchungen, Partikelzählungen, unterstützend nach Weisung bei der Erfassung und
Hygienewartung infektionsrelevanter Geräte und Apparaturen (einschl. RLT-Anlagen
• Bei der Ausarbeitung von Desinfektions- und Reinigungsplänen
• Bei Bau-, Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderungen
• Bei der Überwachung der Badewasserqualität
• Bei der Schädlingsermittlung, -kontrolle
Mitwirkung bei der Beratung / Unterweisung:
• In Fragen der Schlussdesinfektion, der laufenden Desinfektion, der Hände-, Flächen-, Raum-, Instrumenten-
und Gerätedesinfektion
• Bei der Beschaffung von Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie von wiederaufzubereitenden Gütern,
Reinigungs-, Desinfektions-, Entwesungs- und Sterilisationsgerätschaften.
• Bei der Beschaffung leicht zu desinfizierender (PSA) Persönlicher Schutzausrüstung und Bekleidung und
Beschaffungsvorgaben erarbeiten.
In z. B. folgenden Einrichtungen komme ich zum Einsatz:
Krankenanstalten, Krankentransport- und Rettungsorganisationen, Feuerwehren, Alten- und Pflegeheimen, Wäschereien für Krankenhaus- und Pflegeheimwäsche, Gesundheitsämtern Lebensmittelproduktionsbetrieben, Badeeinrichtungen, Hotels, Massenquartiere, Bestattungsunternehmen, Gebäudereinigungsbetrieben und ähnlichen Dienstleistern, Justizvollzugsanstalten, Veterinäruntersuchungsämtern, Schlachthöfen, Massentierhaltungen, Tierheimen, Tierkörperbeseitigungseinrichtungen, pharmazeutischen Betrieben und anderen mehr.